Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Der UVPA nimmt die grundsätzlichen Festlegung eines Erlanger Standards zur baulichen Bevorrechtigung von Radfahrern und Fußgängern an Überquerungsstellen gegenüber dem Kfz-Verkehr zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Standard (gem. Anlage 1) an möglichen Örtlichkeiten umzusetzen. Die Örtlichkeiten werden im Rahmen der Prioritätenliste-Radverkehr oder in der Arbeitsgemeinschaft-Radverkehr vorgeschlagen und dem UVPA zur Beschlussfassung vorgelegt.

 


Protokollvermerk:

Herr StR Könnecke beantragt, dass die vorgesehenen Maßnahmen jeweils vor Ausführung im UVPA als MzK eingebracht werden.