Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0


Protokollvermerk:

Bevor er die Sitzung verlassen muss, teilt Herr Stadtrat Dr. Janik mit, dass er Ziffer 5 des Prüfungsberichtes nicht zustimmen kann, da er die dortige Einschätzung nicht teilt. Auch Herr Stadtrat Telkamp hält die Ziffer 5 für entbehrlich.

Daraufhin teilen die Ausschussmitglieder Herren Hopfengärtner, Hüttner, Winkler und Frau Tempel-Meinetsberger mit, dass sie die Ziffer 5 des Prüfungsberichtes teilen und diese unbedingt im Prüfungsbericht enthalten bleiben soll.

Auf Vorschlag des Ausschussvorsitzenden, Herrn Stadtrat Thaler, werden folgende zwei Beschlüsse gefasst:

1. Die Ziffern 1, 2, 3, 4 und 6 des Berichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 14.05.2013 über die Betätigungsprüfung bei der Gesellschaft zur Förderung der Arbeit (GGFA) - Geschäftsjahre 2009 bis 2011 - werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

mit 6 gegen 0 Stimmen

 

2. Die Ziffer 5 des Berichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 14.05.2013 über die Betätigungsprüfung bei der Gesellschaft zur Förderung der Arbeit (GGFA) - Geschäftsjahre 2009 bis 2011 - wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

mit 4 gegen 2 Stimmen

 

 

5. Exkurs: Aktuelle Diskussion zur GGFA

Im Rahmen der Prüfung wurden aktuell keine zwingenden Gründe für eine Umstrukturierung der GGFA festgestellt.

 

Aktuell hat sich eine Diskussion um die zukünftige Organisation der GGFA ergeben. Die Verknüpfung des hoheitlichen Bereichs und des BgA - Bereiches wird teilweise als problematisch gesehen, da durch die vermeintlich sinkenden Arbeitslosenzahlen auch die Anzahl der in Maßnahmen zu vermittelnden Personen abnimmt. Hier wird kritisch gesehen, dass nach subjektivem Empfinden überdurchschnittlich viele Kunden in Maßnahmen des BgA - Teils der GGFA vermittelt werden, während Drittanbieter zunehmend nicht mehr berücksichtig werden. Hierin wird eine Problemkonstellation gesehen, die eventuell vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beanstandet werden könnte.

Dieser Eindruck hat sich im Rahmen unserer Prüfung nicht bestätigt. Die enge Verknüpfung mit dem hoheitlichen Teil kann durchaus als kritisch gesehen werden (sog. interne Geschäfte). Aus unserer Sicht gibt es allerdings zum momentanen Zeitpunkt keine Anzeichen, dass das BMAS ernsthaft dieses Konstrukt ablehnt bzw. beanstandet. Aus den Eindrücken während der Prüfung hat sich eher ein Bild ergeben, dass durch die enge Verknüpfung von hoheitlichem Bereich (Fallmanager) und Maßnahmenträger (GGFA – BgA) sehr viel flexibler und auch kostenbewusster auf die Bedürfnisse der einzelnen Kunden eingegangen werden kann, vor allem auch im Angebot von neuen Programmen und Maßnahmenangeboten.

Zur Klärung dieser Fragen und Probleme wurde aktuell eine Arbeitsgruppe gebildet, die ihre Arbeit bereits aufgenommen hat.