Ergebnis/Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, das städtische Anwesen Westliche Stadtmauerstr. 19, früheres Atelier „Pinsl“, Grundstück Fl.Nr. 103/2 –Gmkg. Erlangen – zum Verkauf oder Vermietung / Verpachtung auszuschreiben.

 

Die Ausschreibung soll optional den Verkauf des städtischen Grundstücks Fl.Nr. 103/4 –Gmkg. Erlangen- (zu 15 m²) vorsehen, wenn dies nutzungsbedingt erforderlich ist oder gewünscht wird.

 

Der an das Grundstück angrenzende Anteil der Stützmauer auf Fl.Nr. 104/2 –Gmkg. Erlangen-, mit dessen Mauerwerk das Gebäude konstruktiv mitgebaut wurde, soll mitverkauft werden.

 

Es wird ein Angebot mit Preis- und Nutzungsvorstellungen angefordert und für den Verkauf bewertet. Sollte kein annehmbares Angebot bei Preis oder/und Nutzungsvorstellungen vorhanden sein, kann von einem Verkauf abgesehen werden.

 


Protokollvermerk:

Herr StR Bußmann beantragt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.
Der Antrag wird mit 8 gegen 39 Stimmen abgelehnt.

Frau StRin Grille fragt nach, ob bei einer Ausschreibung mit einem allgemein gehaltenen Nutzungskonzept ein Rechtsanspruch eingefordert werden kann, wenn der Bewerber abgelehnt wird.
Herr berufsm. StR Weber schlägt vor, den Beschlussvorschlag um folgenden Absatz zu ergänzen:

„Es wird ein Angebot mit Preis- und Nutzungsvorstellungen angefordert und für den Verkauf bewertet. Sollte kein annehmbares Angebot bei Preis oder/und Nutzungsvorstellungen vorhanden sein, kann von einem Verkauf abgesehen werden.“

Herr StR Dr. Janik bittet darum, den Beschluss nicht gleich auf einen Verkauf festzulegen. Dementsprechend wird in den 1. Absatz „oder Vermietung / Verpachtung“ aufgenommen.

Der so modifizierte Beschlussvorschlag wird mit 26 gegen 21 Stimmen angenommen.