Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

 

Stellungnahme der Stadt Erlangen:

„Die Stadt Erlangen erhebt gegen die geplante 5. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans nur dann keine Einwände, wenn:

  • der Bedarf an weiteren Gewerbeflächen bzw. die Erweiterungsabsichten des Betriebs konkret nachgewiesen worden ist und
  • zusätzlich die vorhandenen Potenziale in bestehenden Gewerbegebieten und Alternativflächen auf ihre Eignung hin überprüft worden sind.

In einem Bebauungsplan ist sicherzustellen, dass Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten nicht zugelassen werden, um negative Auswirkungen auf die oberzentrale Versorgungsfunktion der Stadt Erlangen auszuschließen.“

 


Protokollvermerk:

 

Frau Stadträtin LANIG stellt den Antrag den Text der Stellungnahme der Stadt Erlangen wie folgt abzugeben:  

„Die Stadt Erlangen erhebt gegen die geplante 5. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans nur dann keine Einwände, wenn:

  • der Bedarf an weiteren Gewerbeflächen bzw. die Erweiterungsabsichten des Betriebs konkret nachgewiesen worden ist und
  • zusätzlich die vorhandenen Potenziale in bestehenden Gewerbegebieten und Alternativflächen auf ihre Eignung hin überprüft worden sind.

In einem Bebauungsplan ist sicherzustellen, dass Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten nicht zugelassen werden, um negative Auswirkungen auf die oberzentrale Versorgungsfunktion der Stadt Erlangen auszuschließen.“

 

Der Antrag wird mit 11 : 0 Stimmen angenommen.