Zusatz: Tischauflage

Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

  1. Die Bayerische Staatsregierung und der Bayerische Landtag werden gebeten sich dafür einzusetzen, dass die kommunale Wasserversorgung vom Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungskonzessionsrichtlinie ausgenommen wird.

 

  1. Hilfsweise werden die vorgenannten Adressaten gebeten sich dafür einzusetzen, dass die Kommunen weiterhin frei entscheiden können, ob sie selbst oder über ein städtisches Unternehmen die Bürger mit Trinkwasser versorgen.

 

  1. Die Bayerische Staatsregierung und der Bayerische Landtag werden gebeten, das bisher im Landesentwicklungsprogramm enthaltene Ziel „Die öffentliche Wasserversorgung soll als essentieller Bestandteil der Daseinsvorsorge in kommunaler Verantwortung bleiben.“ auch in das neue Landesentwicklungsprogramm zu übernehmen.

 

  1. Der Fraktionsantrag Nr. 022/2013 der ÖDP ist damit abschließend bearbeitet.