Ergebnis/Beschluss:

Die Ausführungen der GGFA werden zur Kenntnis genommen. Der Fraktionsantrag Erlanger Linke Nr. 007/2013 vom 14.01.2013 ist damit bearbeitet.

 


Protokollvermerk:

 

Herr Lindner erläutert mündlich einige Aspekte seiner Vorlage als Antwort auf den Brief des Sozialforums sowie einen eventuellen Korrektur- oder Änderungsbedarf hinsichtlich der Ziffer 6 (grundsätzlich nur noch anonymisierte Bewerbungen an Arbeitergeber). Im Übrigen verweist er auf die jederzeitige Gesprächsbereitschaft der GGFA mit dem Sozialforum.

 

Frau Stadträtin Niclas erinnert an die im Haushalt beschlossene Befragung der SGB II-Bezieher, die noch bevorstehe. Nach ihrer Auffassung könnten dabei auch entsprechende Fragen zur Handhabung der Eingliederungsvereinbarungen aufgenommen werden. Frau Dr. Preuß sichert zu, dass diese Möglichkeit bei der Vorbereitung der im Herbstgeplanten Befragung durch Amt 30-S geprüft werden könne.

 

Frau Stadträtin Seuberling fragte, ob es richtig sei, dass die Kunden keinen Zugriff auf ihre Bewerbungsunterlagen haben, da diese auf den Festplatten der Verwaltung gespeichert werden.

Des Weiteren kritisierte sie die Formulierung „Langzeitarbeitslosigkeit macht krank – das ist wissenschaftlich belegt“. Sie wünsche einen Protokollvermerk, falls diese Formulierung so stehen gelassen werde.

 

Herr Lindner antwortete, die Daten werden nicht auf Festplatten der Verwaltung, sondern auf USB-Sticks gespeichert, welche den Kunden zur Verwendung und Bearbeitung überlassen werden.

 

Frau Dr. Preuß fügte hinzu, dass der Gesundheitszustand von Langzeitarbeitslosen
insgesamt schlechter sei, als bei Menschen, die arbeiten.

 

Herr Schnackig sagte, die Wahrnehmung der Kunden sei, dass sie sich an die EGV halten müssen, da ihnen andernfalls Konsequenzen drohen. Es sei nirgends schriftlich niedergelegt, dass die EGV freiwillig unterschrieben werde.

 

 

Im Ergebnis wird einvernehmliche eine abschließende Behandlung des TOP 4 zurückgestellt (für die ohnehin die Zuständigkeit beim HFPA liegt) bis der Entwurf des Fragenkatalogs für die Befragung der SGB II-Bezieher durch Amt 30-S vorliegt. Dann soll die Angelegenheit wieder in die zuständigen Ausschüsse eingebracht werden.