Ergebnis/Beschluss:

Durch den geplanten kreuzungsfreien Ausbau der Kreisstraße N4 (Frankenschnellweg) in Nürnberg in den Bereichen West und Mitte mit Neubau der Ortsstraße Neue Kohlenhofstraße können grundsätzlich die rechtlichen Voraussetzungen für Ansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen im Ortsteil Eltersdorf entstehen.

Die Stadt Erlangen schließt sich den Einwendungen der Stadt Fürth mit Ausnahme des Punktes 6 (Umleitungsverkehr) an und erhebt darüber hinaus folgende Forderungen:

1.    Für den Ortsteil Eltersdorf die Erarbeitung eines Lärmschutzkonzeptes durch die Vorhabenträgerin, welches sich mit der Frage der Verhältnismäßigkeit von aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik hinreichend ausführlich und nachvollziehbar auseinandersetzt, und

2.    den gesetzlich notwendigen Lärmschutz im Ortsteil Eltersdorf im Falle der Durchführung der Planung zu realisieren, soweit verhältnismäßig, durch aktive Lärmschutzanlagen.

 


Protokollvermerk:

Der zweite Absatz des Beschlussvorschlages wird auf Antrag von Herrn StR Bußmann wie folgt modifiziert:

„Die Stadt Erlangen schließt sich den Einwendungen der Stadt Fürth mit Ausnahme des Punktes 6 (Umleitungsverkehr) an und erhebt darüber hinaus folgende Forderungen: ….“

Auf Hinweis von Herrn berufsm. StR Weber beschließt der Stadtrat einstimmig, dass damit auch der Antrag der Fraktion der Grünen Liste Nr. 015/2013 vom 13.02.2013 als erledigt gilt.