Sitzung: 19.02.2013 Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: 611/185/2013
Ergebnis/Beschluss:
1.
Der räumliche Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. E 392 der Stadt Erlangen
– Lückenschluss des Regnitztalradweges bei Eltersdorf – mit integriertem Grünordnungsplan
wird geändert. Hinzu kommen die Flst. Nr. 189/36 und Teilflächen der Flst. Nrn.
331/2, 332 und 424/2 – Gemarkung Eltersdorf – sowie für externe
Ausgleichsflächen die Teilflächen der Flst. Nr. 293 (A 1) – Gemarkung
Tennenlohe – und Flst. Nr. 1614 (A 2) – Gemarkung Eltersdorf –. Herausgenommen
werden Teilflächen der Flst. Nrn. 334, 346/2, 355 und 420/1 – Gemarkung
Eltersdorf –.
2. Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene alternative
Trassenführung (s. Anlage 2-4) parallel zum bestehenden Wiesengrundweg wird
nicht befürwortet, da sie eine unwirtschaftliche Doppelerschließung darstellt
und Mehrkosten in Höhe von ca. 50.000 € erzeugt.
Der Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 013/2012 (s. Anlage 5) ist hiermit
abschließend beantwortet.
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. E 392 der Stadt Erlangen – Lückenschluss des Regnitztalradweges bei Eltersdorf – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 14.01.2013 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
4.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen.
5. Der Beschluss des Naturschutzbeirates vom 26.11.2012 zur Befürwortung der Trassenführung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen (s. Anlage 6).