Ergebnis/Beschluss:

1.    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. E 392 der Stadt Erlangen
– Lückenschluss des Regnitztalradweges bei Eltersdorf – mit integriertem Grünordnungsplan wird geändert. Hinzu kommen die Flst. Nr. 189/36 und Teilflächen der Flst. Nrn. 331/2, 332 und 424/2 – Gemarkung Eltersdorf – sowie für externe Ausgleichsflächen die Teilflächen der Flst. Nr. 293 (A 1) – Gemarkung Tennenlohe – und Flst. Nr. 1614 (A 2) – Gemarkung Eltersdorf –. Herausgenommen werden Teilflächen der Flst. Nrn. 334, 346/2, 355 und 420/1 – Gemarkung Eltersdorf –.

 

2.   Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene alternative Trassenführung (s. Anlage 2-4) parallel zum bestehenden Wiesengrundweg wird nicht befürwortet, da sie eine unwirtschaftliche Doppelerschließung darstellt und Mehrkosten in Höhe von ca. 50.000 € erzeugt.

Der Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 013/2012 (s. Anlage 5) ist hiermit abschließend beantwortet.

 

3.   Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. E 392 der Stadt Erlangen – Lückenschluss des Regnitztalradweges bei Eltersdorf – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 14.01.2013 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

 

4.    Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen.

5.    Der Beschluss des Naturschutzbeirates vom 26.11.2012 zur Befürwortung der Trassenführung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen (s. Anlage 6).