Sitzung: 07.02.2013 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0
Vorlage: 20/043/2013
Ergebnis/Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Haushalt 2013 und in der mittelfristigen Finanzplanung 2012 – 2016 mit Investitionsprogramm redaktionelle Änderungen durchzuführen, die aus haushaltsrechtlichen oder organisatorischen Gründen notwendig sind – insbesondere Korrekturen zwischen Ansätzen für Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen-, den sachlichen Inhalt der Pläne aber nicht ändern.