Zusatz: siehe Abstimmungsskript der Kämmerei

Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 12

Ergebnis/Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die

Haushaltssatzung der Stadt Erlangen

für das Haushaltsjahr 2013:

 

„Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Erlangen folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt;

      er schließt

 

1.

im Ergebnishaushalt mit

 

 

 

dem Gesamtbetrag der Erträge von

 

286.527.700 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von

 

302.388.300 Euro

 

und dem Saldo (Jahresergebnis) von

 

-15.860.600 Euro

 

 

 

 

2.

im Finanzplan

 

 

a)

aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

 

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

 

281.838.700 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

 

288.474.300 Euro

 

und einem Saldo von

 

-6.635.600 Euro

 

 

 

 

b)

aus Investitionstätigkeit mit

 

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

 

14.796.300 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

 

37.887.000 Euro

 

und einem Saldo von

 

-23.090.700 Euro

 

 

 

 

c)

aus Finanzierungstätigkeit mit

 

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

 

19.324.000 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

 

19.824.000 Euro

 

und einem Saldo von

 

-500.000 Euro

 

 

 

 

d)

und einem Saldo des Finanzhaushalts von

 

30.226.300 Euro

 

(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013 des "Entwässerungsbetriebes der Stadt Erlangen" (EBE) wird hiermit festgesetzt;

 

er schließt ab im Erfolgsplan

 

 

in den Erträgen mit

 

19.832.800 Euro

in den Aufwendungen mit

 

20.024.100 Euro

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

 

18.612.900 Euro

 

 

(3) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013 des „Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung“ (EB 77) wird hiermit festgesetzt;

 

er schließt ab im Erfolgsplan

 

 

in den Erträgen mit

 

23.662.800 Euro

darin: Verlustausgleich durch die Stadt mit

 

7.105.600 Euro

in den Aufwendungen mit

 

23.668.400 Euro

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

 

3.271.300 Euro

 

§ 2

(1)  Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.916.000 Euro festgesetzt.

 

(2)  Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 9.535.400 Euro festgesetzt.

 

(3)  Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 1.836.900 Euro festgesetzt.

 

§ 3

(1)  Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 12.944.000 Euro festgesetzt.

 

(2)  Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 24.150.000 Euro festgesetzt.

 

(3)  Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 1.500.000 Euro festgesetzt.

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.         Grundsteuer

            a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)                          350 v. H.

            b) für die Grundstücke (B)                                                                  500 v. H.

2.         Gewerbesteuer                                                                                   440 v. H.

 

§ 5

1)         Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen  nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000.000 Euro festgesetzt.

2)         Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 3.305.400 Euro festgesetzt.

3)         Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung
(EB 77) wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt.

 

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft.

Erlangen, den

STADT ERLANGEN

 

 

Dr. Balleis
Oberbürgermeister