Sitzung: 16.01.2013 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: 13-1/003/2013
Ergebnis/Beschluss:
1. Im Hinblick auf ihre gesellschaftliche Teilhabe kommt der
Information von Menschen mit Einschränkungen (z.B. Hör- und Sehgeschädigte,
eingeschränkte Auffassungsgabe usw.) größte
Bedeutung zu. Die bisherigen Ansätze der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit
berücksichtigen die verschieden Ansätze von „Inklusion“ noch nicht ausreichend.
Zur Weiterentwicklung einer inklusionsgerechten Öffentlichkeitsarbeit ist
- eine Bestandsaufnahme der aktuellen städtischen Publikationen durchzuführen
- von den Fachbereichen in
Abstimmung mit dem Behindertenberater eine Prioritätenliste
der vorrangig in eine leichte Sprache zu übersetzenden Veröffentlichungen festzulegen - die Zusammenarbeit mit einer Fachagentur für leichte Sprache vorzubereiten.
2. Der Fraktionsantrag der SPD Nr. 174/2012 vom 26.11.2012 ist damit bearbeitet.