Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1. Im Hinblick auf ihre gesellschaftliche Teilhabe kommt der Information von Menschen mit Einschränkungen (z.B. Hör- und Sehgeschädigte, eingeschränkte Auffassungsgabe usw.) größte
Bedeutung zu. Die bisherigen Ansätze der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit berücksichtigen die verschieden Ansätze von „Inklusion“ noch nicht ausreichend.

 

Zur Weiterentwicklung einer inklusionsgerechten Öffentlichkeitsarbeit ist

  • eine Bestandsaufnahme der aktuellen städtischen Publikationen durchzuführen
  • von den Fachbereichen in Abstimmung mit dem Behindertenberater eine Prioritätenliste
    der vorrangig in eine leichte Sprache zu übersetzenden Veröffentlichungen festzulegen
  • die Zusammenarbeit mit einer Fachagentur für leichte Sprache vorzubereiten.

 

2. Der Fraktionsantrag der SPD Nr. 174/2012 vom 26.11.2012 ist damit bearbeitet.