Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Ergebnis/Beschluss:

Die Berechnung der Geschäftsführungszuschüsse der Stadtratsfraktionen nach § 3 Abs. 2 der Gemeindesatzung der Stadt Erlangen bleibt unverändert.

Der Antrag Nr. 151/2012 von Herrn Stadtrat Heinze ist bearbeitet.