Sitzung: 16.01.2013 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1
Vorlage: 13-2/259/2013
Ergebnis/Beschluss:
Die Berechnung der Geschäftsführungszuschüsse der Stadtratsfraktionen nach § 3 Abs. 2 der Gemeindesatzung der Stadt Erlangen bleibt unverändert.
Der Antrag Nr. 151/2012 von Herrn Stadtrat Heinze ist bearbeitet.