Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1. Für den Umbau einer Kinderkrippe in Erlangen, Büchenbacher Anlage 29, durch die AWO, Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e.V. werden 13 Krippenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.

2. Der Baumaßnahme wird hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung gemäß Art. 27 Abs. 4 Nr.4 BayKiBiG – vorbehaltlich der Baugenehmigung - zugestimmt.

3. Die AWO, Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e.V., erhält für die Baumaßnahme einen Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskosten nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013.

4. Es erfolgt eine jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG ab Inbetriebnahme im Jahr 2013.