Sitzung: 17.01.2013 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: 512/088/2012
Ergebnis/Beschluss:
- Für die
Schaffung einer Krippengruppe durch Umbau von Gemeindehaus und Kindergarten
im Familienzentrum des Hensoltshöher Gemeinschaftsverbands e.V., Bismarckstr.
19, werden 18 Krippenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.
- Der
Baumaßnahme wird hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung gemäß Art. 27
Abs. 4 Nr. 4 BayKiBiG – vorbehaltlich der Baugenehmigung - zugestimmt.
- Der
Hensoltshöher Gemeinschaftsverband e.V. erhält für die Baumaßnahme einen
Zuschuss
- zu den Bau- und Ausstattungskosten nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungs-
finanzierung“ 2008-2013 für die Neuschaffung der Krippenplätze
- zu den Baukosten nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG für den Umbau der Räum-
lichkeiten für die bestehende Kindergartengruppe (27 Plätze).
- Es erfolgt
eine jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach dem BayKiBiG ab
Inbetriebnahme im Jahr 2013.