Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

  1. Für die Schaffung einer Krippengruppe durch Umbau von Gemeindehaus und Kindergarten im Familienzentrum des Hensoltshöher Gemeinschaftsverbands e.V., Bismarckstr. 19, werden 18 Krippenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.

  2. Der Baumaßnahme wird hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung gemäß Art. 27 Abs. 4 Nr. 4 BayKiBiG – vorbehaltlich der Baugenehmigung - zugestimmt.

  3. Der Hensoltshöher Gemeinschaftsverband e.V. erhält für die Baumaßnahme einen Zuschuss
    - zu den Bau- und Ausstattungskosten nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungs-
      finanzierung“ 2008-2013 für die Neuschaffung der Krippenplätze
    - zu den Baukosten nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG für den Umbau der Räum-
      lichkeiten für die bestehende Kindergartengruppe (27 Plätze).

  4. Es erfolgt eine jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach dem BayKiBiG ab Inbetriebnahme im Jahr 2013.