Zusatz: Tischauflage

Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1. Für den Neubau einer betrieblichen Kinderkrippe durch die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg auf dem Gelände Süd der FAU werden 36 Krippenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.

2. Der Baumaßnahme wird hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung gemäß Art. 27 Abs. 4 Nr.4 BayKiBiG zugestimmt.

3. Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg erhält für die Baumaßnahme einen Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskosten nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013.

4. Es erfolgt eine jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG ab Inbetriebnahme im Jahr 2014.