Zusatz: geänderte Vorlage

Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1. Es werden auch zukünftig bei Vergaben grundsätzlich nur die in den Vergaberichtlinien i.d.F. vom 26.07.2012 (dort. Ziff. 3.2) genannten Arbeitsgrundlagen verwendet.

 

2. Das Formular 231.H findet über seinen eigentlichen Anwendungsbereich hinaus auch im Tiefbau Anwendung.

 

3. Der SPD-Fraktionsantrag Nr. 018/2012 vom 28.02.2012 (Anlage 1) ist damit bearbeitet.

 


Protokollvermerk:

Herr StR Vogel gibt zu Protokoll, dass die SPD-Fraktion dem Beschluss mit der Zusage von Referat III zustimmt, dass, sobald die Neufassung des „Vergabehandbuches“ vorliegt, man sich daran orientieren will und sollten weitere Bereiche in der Stadtverwaltung darunter fallen, eine Information des Stadtrates darüber erfolgt.