Sitzung: 12.12.2012 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Zusatz: geänderte Vorlage
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: 30-R/067/2012/1
Ergebnis/Beschluss:
1. Es werden auch zukünftig bei Vergaben grundsätzlich nur die in den Vergaberichtlinien i.d.F. vom 26.07.2012 (dort. Ziff. 3.2) genannten Arbeitsgrundlagen verwendet.
2. Das Formular 231.H findet über seinen eigentlichen Anwendungsbereich hinaus auch im Tiefbau Anwendung.
3. Der SPD-Fraktionsantrag Nr. 018/2012 vom 28.02.2012 (Anlage 1) ist damit bearbeitet.
Protokollvermerk:
Frau berufsm. StRin Wüstner sagt auf Nachfrage der SPD-Fraktion eine Überprüfung zu, ob auch ein entsprechender Passus in den Vertrag mit DSD aufgenommen werden kann.