Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 12

Ergebnis/Beschluss:

Antrag UVPA:

Die Straße Schronfeld zwischen Hs.Nrn. 39 und 49 (Abschnitt 2) und zwischen Kurze Zeile und Schleifmühlstraße (Abschnitt 3) gilt in Abweichung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 275 nach der baulichen Umsetzung der u.a. Ausführungsplanung als endgültig hergestellt.

 

Antrag BWA:

Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Entwurfsplanung zum Ausbau der Straße Schronfeld

2 Lagepläne                            M 1: 500                     Unterlage      2-1205.1.1 bis 1.2

2 Regelquerschnittspläne       M 1: 50                       Unterlagen    2-1205.4.1 bis 4.2

2 Höhenpläne                         M 1: 500/50                Unterlagen    2-1205.3.1 bis 3.2

wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.