Ergebnis/Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 


Protokollvermerk:

 

Beantwortung der Fragen durch den Geschäftsführer der GEWOBAU,
Herrn Küchler und durch Frau BMin Dr. Preuß

 

Vorbemerkungen durch den Geschäftsführer der GEWOBAU, Herrn Küchler:

 

Die GEWOBAU Erlangen wird sich wie bereits angekündigt am Bieterverfahren beteiligen. Sie wird sich im Rahmen des Verkaufsverfahrens zu strenger Vertraulichkeit verpflichten müssen. Die Vertreter der Städte München und Nürnberg haben nach Kenntnis der GEWOBAU diese Vertraulichkeitsvereinbarung bereits unterschrieben.

 

Bei den nachfolgenden Auskünften handelt es sich um rein persönliche Einschätzungen und Schlussfolgerungen. Zu den in Frage stehenden Punkten wurde keine Rücksprache mit den jeweiligen Vertretern der Städte München und Nürnberg gehalten. Die GEWOBAU verfügt auch über keinerlei vertrauliche Informationen, die die BayernLB im Rahmen des Ankaufsverfahrens an die Wohnen in Bayern GmbH und weitere potentielle Bieter weitergeleitet hat, sondern nur über öffentlich, allgemein zugängliche Daten und Informationen.

 

Ist der Stadt Erlangen bekannt, ob die kommunale Bietergemeinschaft von der Bayerischen Landesbank zur Abgabe eines Angebotes zugelassen wurde?

 

Antwort H. Küchler:

 

Ob die BayernLB das kommunale Konsortium zur Abgabe eines verbindlichen Angebots zulässt, wird sich nach meiner persönlichen Einschätzung wohl frühestens Ende Dezember 2012 entscheiden. Ich gehe davon aus, dass das Konsortium, ein indikatives Angebot abgeben wird.

 

Wird die Stadt Erlangen bzw. die GeWoBau alles wirtschaftlich Vertretbare tun,
um den Erwerb von GBW-Anteilen bzw. der Erlanger GBW-Wohnungen zu ermöglichen?

 

Antwort H. Küchler:

 

Die GEWOBAU wird so lange am Verfahren beteiligt bleiben, wie es ihr wirtschaftlich vertretbar erscheint. Ein eventuelles Ausscheiden der GEWOBAU aus dem Konsortium bedeutet im Übrigen noch nicht, dass es kein kommunales Konsortium mehr gibt, das sich am laufenden Bieterverfahren beteiligt.

 

Ist der Stadt Erlangen bekannt, dass die sogenannte Sozialcharta plus, die politisch als qualifizierter Mieterschutz dargestellt wird, nichts weiter ist als Einhaltung des geltenden Mietrechts und demzufolge keine echte, lebenslange Absicherung darstellt?

 

Antwort H. Küchler:

 

Die Regelungen der Sozialcharta unterliegen der Vertraulichkeitsvereinbarung mit der BayernLB. Deshalb können an dieser Stelle auch keine Aussagen über den Umfang des entsprechenden Mieterschutzes getroffen werden. Ich gehe aber davon aus, dass, sollte das kommunale Konsortium zum Zuge kommen, ein angemessener Mieterschutz gewährleistet wäre. Sollten Private Bieter den Zuschlag bekommen, kommt der Sozialcharta eine größere Bedeutung zu.

 

Was gedenkt die Stadt Erlangen zu tun, wenn nach privater Übernahme der Wohnungen Mieterhöhungen anfallen, die viele, besonders ältere Menschen, die ihr Wohnquartier nicht mehr verlassen möchten, nicht aufbringen können?

 

Antwort Frau BMin Dr. Preuß:

 

Hier hat die Stadt Erlangen leider nur die Möglichkeit Wohngeld oder einen Mietzuschuss zu zahlen, d.h. die Mieter deren Mieten dann erhöht werden, müssten einen Antrag auf Wohngeld stellen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann Wohngeld gezahlt werden. Wenn allerdings – und dies ist die wesentlich bessere Lösung – die GEWOBAU bietet und zusammen mit den anderen Städten den Zuschlag erhält, würde sich eine Sozialcharta und auch das Wohngeldverfahren erübrigen, weil dann die Wohnungen im Besitz der GEWOBAU sind und mit den gleichen sozialrechtlichen Bedingungen ausgestattet sind, wie die anderen GEWOBAU-Wohnungen.

 

Zusatzfrage:

In letzter Zeit sind in den Zeitungen immer nur noch München und Nürnberg erwähnt. Wichtig wäre, dass Erlangen genauso wie München und Nürnberg mitmacht auch wenn es eine andere Stadtregierung hat.

 

Antwort Frau BMin Dr. Preuß:

 

Der Aufsichtsrat der GEWOBAU hat vor einigen Wochen eine Pressemitteilung herausgegeben, die die Erlanger Nachrichten fast wörtlich abgedruckt hat. Hier stand die Vorgehensweise der GEWOBAU und der Stadt Erlangen deutlich darin.

 

Anschließend werden die Stellungnahmen der Fraktionen und Einzelstadtratsmitglieder vorgetragen.