Sitzung: 21.11.2012 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: 11/108/2012
Ergebnis/Beschluss:
1. Der Zusatz „oder vergleichbare Qualifikation“ wird in den Stellenausschreibungen der Stadt Erlangen bei den geforderten Qualifikationsvoraussetzungen von Bewerberinnen/Bewerbern –soweit es aufgrund der beamtenrechtlichen, gesetzlichen und tariflichen Grundlagen zulässig ist und dem Anforderungsprofil der jeweiligen Stelle entspricht- verwendet.
2. Soweit für Aufgaben in besonderem Maße interkulturelle Kompetenzen erforderlich sind, wird dies in der Stellenausschreibung gesondert thematisiert.
3. Der Antrag der FDP-Fraktion Nr. 098/2012 sowie der Antrag des Ausländer- und Integrationsbeirats vom 20.09.2012 sind damit bearbeitet.