Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1.      Der Zusatz „oder vergleichbare Qualifikation“ wird in den Stellenausschreibungen der Stadt Erlangen bei den geforderten Qualifikationsvoraussetzungen von Bewerberinnen/Bewerbern –soweit es aufgrund der beamtenrechtlichen, gesetzlichen und tariflichen Grundlagen zulässig ist und dem Anforderungsprofil der jeweiligen Stelle entspricht- verwendet.

2.      Soweit für Aufgaben in besonderem Maße interkulturelle Kompetenzen erforderlich sind, wird dies in der Stellenausschreibung gesondert thematisiert.

3.      Der Antrag der FDP-Fraktion Nr. 098/2012 sowie der Antrag des Ausländer- und Integrationsbeirats vom 20.09.2012 sind damit bearbeitet.