Ergebnis/Beschluss:

Auf dem derzeitigen Parkplatz südlich der Karl-Heinz-Hiersemann-Halle soll keine weitere Überplanung für Wohn- und Gewerberaum erfolgen. Die in städtischem Besitz verbliebenen Grundstücke werden für einen derzeit nicht abschätzbaren zukünftigen Bedarf an öffentlichen Einrichtungen vorgehalten.

 

Der Antrag der GL-Fraktion Nr. 075/2012 vom 19.06.2012 ist damit abschließend bearbeitet
(Anlage 3).