Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1. Der Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2011 wird gem. § 25 EBV (Eigenbetriebsverordnung Bayern) festgestellt und Entlastung wird erteilt.

 

2. Der von der Dünkel Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nürnberg geprüfte Jahresabschluss 2011 weist in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresüberschuss von 559.561,10 EUR aus. Zusammen mit dem Verlustvortrag des Vorjahres i.H.v. 1.010.026,04 EUR ergibt sich damit ein Bilanzverlust i.H.v. 450.464,94 EUR. Es wird beschlossen, dieses Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

 

3. Die zweckgebundenen Rücklagen für Gebühren i.H.v. 2.420.556,01 EUR werden aufgelöst; der Auflösungsbetrag wird dem Vorjahresergebnis zugeführt. Ab dem Wirtschaftsjahr 2012 sind Überdeckungen bei Gebühren nach den neuen Empfehlungen des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) und des BKPV (Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband) unter den Rückstellungen bzw. den Verbindlichkeiten auszuweisen.