Ergebnis/Beschluss:

 

  1. Für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. F 450 „Gewerbegebiet Geisberg“, der das Areal westlich des Gewerbegebietes Frauenaurach zwischen Rittersbachtal und Niederndorfer Straße (St 2244) umfasst, wird eine Baulandumlegung nach § 46 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) angeordnet.
  2. Gleichzeitig wird nach § 46 Abs. 4 BauGB (i.V. mit der erlassenen Verwaltungsvorschrift „Vollzug des Baugesetzbuches; Übertragung der Befugnis der Gemeinde zur Durchführung der Umlegung und der Grenzregelung auf die Flurbereinigungsdirektion oder das staatliche Vermessungsamt“) dem staatlichen Vermessungsamt Erlangen die Befugnis zur Durchführung der Umlegung für den unter 1. genannten Bereich übertragen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten und eine Vereinbarung (Muster Anlage 1) mit dem Vermessungsamt Erlangen abzuschließen, welche die Einzelheiten der Übertragung festlegt.

Die Stadt Erlangen kann die Übertragung aus wichtigem Grund widerrufen.

 

  1. Sollte die Bereitschaft der Grundstückseigentümer zur Mitwirkung an der Baulandumlegung nicht vorhanden sein, ist die Stadt Erlangen gewillt, Voruntersuchungen für eine Entwicklungsmaßnahme durchzuführen.

 

 


Protokollvermerk:

Die SPD-Fraktion beantragt die Ergänzung eines dritten Beschlusspunktes mit folgendem Text:
„Sollte die Bereitschaft der Grundstückseigentümer zur Mitwirkung an der Baulandumlegung nicht vorhanden sein, ist die Stadt Erlangen bereit, eine Entwicklungsmaßnahme durchzuführen.“

Herr berufsm. StR Weber schlägt vor, diesen Antrag wie folgt zu modifizieren:
„Sollte die Bereitschaft der Grundstückseigentümer zur Mitwirkung an der Baulandumlegung nicht vorhanden sein, ist die Stadt Erlangen gewillt, Voruntersuchungen für eine Entwicklungsmaßnahme durchzuführen.“

Der so modifizierte Antrag der SPD-Fraktion wird mit 47 gegen 1 Stimme(n) angenommen.