Sitzung: 27.09.2012 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0
Vorlage: ZV/028/2012
Ergebnis/Beschluss:
Nach § 6 Abs. 2 der Satzung für das Kommunalunternehmen
„KommunalBIT“ werden die von der Stadt Erlangen bestellten Verwaltungsräte zu
folgender Beschlussfassung im Verwaltungsrat des KommunalBIT ermächtigt:
1.
Die Grundsätze zur verursachungsgerechten
Kalkulation der Kosten der zu erbringenden Leistungen für 2011 werden anerkannt.
2.
Der Jahresabschluss 2011 wird wie vorgelegt
festgestellt. Da weder Gewinn noch Verlust vorliegen, braucht über die
Verwendung/Behandlung nicht entschieden werden.
3.
Der
Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2011 entlastet.
4.
Die Wirtschaftsprüfungs– und
Steuerberatungsgesellschaft Dünkel, Schmalzing und Partner, Fürth wird zum
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss zum 31.12.2012 und den Lagebericht für
das Geschäftsjahr 2012 von KommunalBIT bestellt. Die Prüfung hat sich auch auf
die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse
nach § 107 Abs. 3 S.2 GO i.V.m. § 53 Abs. 1 HGrG zu erstrecken.