Ergebnis/Beschluss:

1.    Im Bereich des Gewerbegebietes in Tennenlohe ist eine städtebauliche Gesamtmaßnahme beabsichtigt. Ziel ist die Neuordnung des Gewerbegebietes und die erstmalige Entwicklung von Gewerbeflächen. Der Gewerbestandort Tennenlohe soll gestärkt werden und weitere hochwertige Gewerbebetriebe vor allem auf Baulücken und Reserveflächen angesiedelt werden.

2.    Für den Bereich „Gewerbegebiet Tennenlohe“ sind vorbereitende Untersuchungen nach § 165 (4) BauGB durchzuführen, um Beurteilungsunterlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für einen städtebaulichen Entwicklungsbereich nach § 165 (3) BauGB zu gewinnen.

3.    Der Bereich der vorbereitenden Untersuchungen „Gewerbegebiet Tennenlohe“ ist in einem Lageplan umgrenzt (Anlage 1). Der Plan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

4.    Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung wird auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hingewiesen.

5.    Der Ortsbeirat Tennenlohe ist  über die Vorbereitenden Untersuchungen zu informieren.

6.    Die Beteiligung der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger ist durchzuführen.