Zusatz: Gegen 18:00 Uhr

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Ergebnis/Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 


Protokollvermerk:

Die Fragen werden durch den Vorsitzenden OBM Dr. Balleis wie folgt beantwortet:

1.) Sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, dass die GBW-Wohnungen in öffentlicher Hand bleiben?

Der bayerische Städtetag hat einen Steuerungskreis mit den 13 Gebietskörperschaften, in deren Hoheitsgebiet jeweils mehr als 500 GBW –Wohnungen liegen, gebildet. In diesem Steuerungskreis ist die Stadt Erlangen durch den Oberbürgermeister vertreten. Ziel ist es die Möglichkeit des Erwerbs der GBW-Wohnungen durch ein kommunales Konsortium zu prüfen und gegebenenfalls in die Wege zu leiten.

2.) Welche Möglichkeiten sehen Sie, die GEWOBAU Erlangen beim Erwerb der GBW-Wohnungen zu unterstützen?

Die Stadt Erlangen (der Oberbürgermeister) hat dafür gesorgt, dass die GEWOBAU in dem der Steuerungsgruppe zuarbeitenden Arbeitskreis „GBW AG“ vertreten ist. Die Stadt Erlangen (der Oberbürgermeister) unterstützt die GEWOBAU bei ihrer Arbeit in diesem Arbeitskreis.

Sollte die GEWOBAU als potentieller Gesellschafter einer überwiegend kommunal geführten Ankaufsgesellschaft bei der Beschaffung des notwendigen, möglichst niedrig verzinslichen Kapitals städtische Hilfe benötigen oder eine solche Hilfe sinnvoll sein, wird der Stadtrat hierüber entscheiden.

3.) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Freistaat Bayern die Kommunen bzw. ihre Wohnungsbaugesellschaften mit Bürgschaften, zinsgünstigen Krediten oder Zuschüssen beim Erwerb unterstützt?

Der Freistaat steht auf der Verkäuferseite. Es erscheint mir sehr zweifelhaft, dass eine „gleichzeitige“ Subventionierung des Kaufpreises zulässig ist. Bei einem offenen Bieterverfahren schließt das EU-Recht dies m.E. wegen Verstoß gegen den diskriminierungsfreien Wettbewerb eindeutig aus. Auch im Falle der Exklusivität wird die EU-Kommission die Ermittlung eines fairen Marktpreises voraussetzen. Eine „nachgelagerte“ Subventionierung ist nichts anderes als eine Kaufpreisreduzierung.

4.) Sind Sie sich darüber im Klaren, dass bei weiteren Mietsteigerungen auf die öffentli-che Hand Kosten in Form von Wohngeld und Kosten der Unterkunft zukommen ohne dass die Stadt irgendeinen Gegenwert hat?

Die öffentliche Hand übernimmt bei Transfereinkommensbeziehern in der Regel die Kosten der Unterkunft oder Teile dieser Kosten. Insoweit betreffen Mietsteigerungen grundsätzlich auch die öffentliche Hand direkt. (Eine Mietpreissubvention durch Reduzierung von Kaufpreisen von Immobilien ist sicherlich denkbar. Allerdings müsste eine solche Subvention auch verhältnismäßig sein).

Der Schutz vor „gesetzlich immerhin zulässigen“ Mieterhöhungen, kann zum Beispiel auch über eine verbindliche Einbindung der vom bayerischen Städtetag geforderten Sozialstandards sichergestellt werden.

5.) Sind Sie bereit, eine Wertermittlung in unserem Sinne durch die beauftragte Firma sicherzustellen?

Im Rahmen eines Ankaufsverfahrens wird eine sog. Due Diligence durchgeführt. Das ist die sorgfältige, systematische und detaillierte Erhebung, Prüfung und Analyse der bereitgestellten Daten. Auch ein kommunal geführtes Ankaufskonsortium wird ggfs. durch eine spezialisierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die GBW AG und hier insbesondere die Immobilien der GBW AG einer umfassenden wirtschaftlichen und technischen Prüfung unterziehen.

Zusatzfrage:
Sind Sie sicher, dass Sie es schaffen, die Sozialstandards durchzusetzen?

Die Stadt Erlangen wird sich bemühen, die Sozialstandards mit Nachdruck durchzusetzen. Allerdings wird dies nach Auskunft des Finanzministeriums sehr schwierig werden, nachdem die Europäische Kommission davon ausgeht, dass striktere Standards zu niedrigeren Verkaufserlösen führen was letztlich auch die Rückerstattung an den Freistaat Bayern betrifft. Dennoch will dies die Stadt Erlangen so weit wie möglich machen. Auch der Bay. Staatsminister des Innern will dies nach Kräften unterstützen.

Anschließend werden die Stellungnahmen der Fraktionen und Einzelstadtratsmitglieder vorgetragen.