Protokollvermerk:

 

1.    Frau Stadträtin Lanig fragt nach der Einschätzung der Verwaltung, bezüglich der Genehmigungsfähigkeit der Spielhalle in der Bauhofstraße durch das ab 01.07.12 in Kraft tretende Ausführungsgesetz.

Die Verwaltung erläutert, dass die Spielhalle gemäß Baurecht genehmigungsfähig ist. Die Genehmigungsfähigkeit nach Gewerberecht wird geprüft und das Ergebnis im nächsten Bauausschuss vorgelegt.


2.    Eine Frage des Herrn Stadtrat Könnecke zur Grenzbebauung der Garage im Rapunzelweg 2 wird von der Verwaltung beantwortet.


3.    Herr Stadtrat Könnecke spricht den Zeitungsartikel aus den Erlanger Nachrichten vom 19.06.12 an, bei dem es um die zu hohe CO²-Konzentration in den Schulen der Stadt Nürnberg geht. Er fragt nach, ob die Stadt Erlangen das gleiche Problem zu erwarten hat.
Die Verwaltung erläutert, dass das Thema bereits seit Beginn des Schulsanierungsprogramms ein Thema ist. Die Stadt Erlangen verwendet bereits seit einiger Zeit keine Styroporstoffe mehr so wie die Stadt Nürnberg, sondern mineralische Dämmstoffe, die neben der Feuerbeständigkeit auch noch den Vorteil haben, dass sie natürliche Stoffe sind und keine Ausgasungen, wie im Artikel als Ursache dargestellt, haben. Durch den Einbau neuer Fenster ist die Dichtigkeit minimal gestiegen, welche durch regelmäßiges Lüften kein Problem darstellt. Lüftungsanlagen werden nur bei Neubauten (Passivhausstandard), nicht bei Sanierungen, eingebaut.

Eine anschließende Frage des Herrn Stadtrat Wening, zur Einführung der Schüler/innen und Lehrkräfte in das richtige Lüftungsverhalten, wurde von der Verwaltung beantwortet.


4.    Herr Stadtrat Schulz fragt an, ob zwei gerade in Büchenbach beim Alten Markt, neben dem Fahrradgeschäft Schreiber, im Bau befindliche Häuser mit je 6 Wohnungen genehmigungsfähig ist, oder ob die Sache noch dem Bauausschuss vorgelegt wird.

Die Verwaltung verweist auf den Baukunstbeirat.