Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

 

Die Stadt Erlangen verzichtet auf Einnahmen aus der Überbauentschädigung dann, wenn der Hauseigentümer die Fassade des Gebäudes in einem durch die Stadt Erlangen oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) förderfähigem Umfang dämmt und dafür städtischen Grund überbauen muss. Der Verzicht gilt rückwirkend ab Januar 2011.