Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Ergebnis/Beschluss:

1. Eine Aufhebung der Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr während der Lieferver-
    kehrszeiten ist nicht zu veranlassen. Die vom Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss am
    16.3.2010 probeweise beschlossene Regelung zur Freigabe des Radverkehrs in der Fußgän-
    gerzone Hauptstraße während der Lieferverkehrszeiten bleibt bis auf Weiteres bestehen.

2. Eine Optimierung der zur Fußgängerzone parallel gelegenen Achsen Kammererstraße -
    Apothekergasse – Halbmondstraße – Apfelstraße und Goethestraße als Fahrradstrecken ist
    wegen fehlender Alternativen nicht weiterzuverfolgen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausweitung der Fußgängerzone im Innenstadtbereich
    weiter zu prüfen und das Ergebnis dem Ausschuss bis spätestens Ende 2012 erneut zur
    Beschlussfassung vorzulegen.

4. Der Antrag Nummer 103 / 2011 vom 19.9.2011 ist hiermit bearbeitet.

 

 


Protokollvermerk:

Frau Stadträtin Bittner stellt den Antrag, den Antrag von Frau Stadträtin Steeger zurückzustellen. Hierüber besteht Einvernehmen.