Sitzung: 22.05.2012 Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1
Vorlage: 321/061/2012
Ergebnis/Beschluss:
1. Eine Aufhebung der Freigabe der Fußgängerzone für den
Radverkehr während der Lieferver-
kehrszeiten ist nicht zu veranlassen.
Die vom Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss am
16.3.2010 probeweise beschlossene
Regelung zur Freigabe des Radverkehrs in der Fußgän-
gerzone Hauptstraße während der
Lieferverkehrszeiten bleibt bis auf Weiteres bestehen.
2. Eine Optimierung der zur Fußgängerzone parallel gelegenen Achsen
Kammererstraße -
Apothekergasse – Halbmondstraße –
Apfelstraße und Goethestraße als Fahrradstrecken ist
wegen fehlender Alternativen nicht
weiterzuverfolgen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausweitung der Fußgängerzone im
Innenstadtbereich
weiter zu prüfen und das Ergebnis dem
Ausschuss bis spätestens Ende 2012 erneut zur
Beschlussfassung vorzulegen.
4. Der Antrag Nummer 103 / 2011 vom 19.9.2011 ist hiermit bearbeitet.
Protokollvermerk:
Frau Stadträtin Bittner stellt den Antrag, den Antrag von Frau Stadträtin Steeger zurückzustellen. Hierüber besteht Einvernehmen.