Sitzung: 16.02.2012 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0
Vorlage: II/146/2012
Ergebnis/Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Haushalt 2012, im Investitionsprogramm 2012 sowie im Finanzplan 2011 – 2015 redaktionelle Änderungen durchzuführen, die aus haushaltsrechtlichen oder organisatorischen Gründen notwendig sind – insbesondere Korrekturen zwischen Ansätzen für Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen -, den sachlichen Inhalt der Pläne aber nicht ändern.