Sitzung: 16.02.2012 Stadtrat
Zusatz: siehe Abstimmungsskript der Kämmerei
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 16
Vorlage: II/144/2012
Ergebnis/Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die
Haushaltssatzung der Stadt Erlangen
für das Haushaltsjahr 2012:
„Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Erlangen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1) Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
1. |
im Ergebnishaushalt mit |
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dem Gesamtbetrag der Erträge
von |
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277.253.200,-- Euro |
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dem Gesamtbetrag der
Aufwendungen von |
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288.017.200,-- Euro |
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und dem Saldo (Jahresergebnis)
von |
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- 10.764.000,-- Euro |
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2. |
im Finanzplan |
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a) |
aus laufender Verwaltungstätigkeit
mit |
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dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von |
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273.689.200,-- Euro |
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dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von |
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273.599.200,-- Euro |
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und einem Saldo von |
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90.000,-- Euro |
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b) |
aus Investitionstätigkeit
mit |
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dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von |
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18.988.800,-- Euro |
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dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von |
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31.436.300,-- Euro |
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und einem Saldo von |
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- 12.447.500,-- Euro |
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c) |
aus Finanzierungstätigkeit
mit |
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dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von |
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11.200.000 Euro |
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dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von |
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11.200.000 Euro |
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und einem Saldo von |
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0,-- Euro |
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d) |
und einem Saldo des
Finanzhaushalts von |
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- 12.357.500,-- Euro |
(2) Der als Anlage beigefügte
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 des "Entwässerungsbetriebes
der Stadt Erlangen" (EBE) wird hiermit festgesetzt;
er schließt ab im Erfolgsplan |
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in den Erträgen mit |
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19.490.800 Euro |
in den Aufwendungen mit |
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19.459.800 Euro |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen und Ausgaben
mit |
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25.070.275 Euro |
(3) Der als Anlage beigefügte
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 des „Eigenbetriebs für Stadtgrün,
Abfallwirtschaft und Straßenreinigung“ (EB 77) wird hiermit festgesetzt;
er schließt ab im Erfolgsplan |
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in den Erträgen mit |
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23.648.900 Euro |
darin: Verlustausgleich durch
die Stadt mit |
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6.661.400 Euro |
in den Aufwendungen mit |
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23.614.000 Euro |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen und Ausgaben
mit |
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3.019.000 Euro |
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 5.400.000 Euro
festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Entwässerungsbetrieb
der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 15.586.775 Euro festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb
Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf
1.649.100 Euro festgesetzt.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 20.322.000
Euro festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Entwässerungsbetriebs der
Stadt Erlangen (EBE) wird auf 4.100.000 Euro festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün,
Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 0 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für
nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v. H.
b)
für die Grundstücke (B) 460
v. H.
2. Gewerbesteuer 425
v. H.
§ 5
1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan
wird auf 50.000.000 Euro festgesetzt.
2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt
Erlangen (EBE) wird auf 3.248.000 Euro festgesetzt.
3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs für
Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung
(EB 77) wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit
dem 01. Januar 2012 in Kraft.
Erlangen, den
STADT ERLANGEN
Dr. Balleis
Oberbürgermeister