Ergebnis/Beschluss:

Die Oberste Landesplanungsbehörde hat mit Bescheid vom 20.12.2011 den Antrag der Stadt Herrieden auf Abweichung von einem Ziel des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Bayern 2006 abgelehnt.

Das Raumordnungsverfahren (ROV) für das geplante Factory Outlet Center (FOC) „Herrieden Fashion Outlet“ kommt daher am 10.01.2012 zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben den Erfordernissen der Raumordnung nicht entspricht.

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.