Sitzung: 08.12.2011 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0
Vorlage: 112/047/2011
Ergebnis/Beschluss:
Die Regeln für die Budgetierung werden mit Wirkung ab dem
Haushaltsjahr 2012 auf die bis 2009 geltende Fassung zurückgeführt (Änderung
der Nr. 1.2.3.a):
„70% der erwirtschafteten
Gesamteinsparung fließen an den Haushalt zurück. Die restlichen 30% verbleiben
beim Fachamt.“