Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Die Regeln für die Budgetierung werden mit Wirkung ab dem Haushaltsjahr 2012 auf die bis 2009 geltende Fassung zurückgeführt (Änderung der Nr. 1.2.3.a):
„70% der erwirtschafteten Gesamteinsparung fließen an den Haushalt zurück. Die restlichen 30% verbleiben beim Fachamt.“