Ergebnis/Beschluss:

1.         Die Trasse der Aurachtalbahn vom Bahnhof Erlangen-Bruck bis zur Stadtgrenze Erlangens soll als zusammenhängende Verkehrstrasse für den schienengebundenen Güter- und Personenverkehr erhalten bleiben. Hierfür zieht die Stadt städtebauliche Maßnahmen in Betracht - z. B. die Aufstellung von Bebauungsplänen im erforderlichen räumlichen Umfang zu einem späteren Zeitpunkt.

2.         Die Vorkaufsrechtssatzung Nr. 5 der Stadt Erlangen über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen (siehe Anlage). Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke:

- Gemarkung Kriegenbrunn Fl.Nr. 382, 382/1, 382/2,

- Gemarkung Frauenaurach Fl.Nr. 199, 199/1, 199/2, 199/3,

- Gemarkung Eltersdorf Fl.Nr. 266/2,

- Gemarkung Bruck Fl.Nr. 621, 714/43, 737, 737/8, 757/71.