Sitzung: 08.12.2011 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0
Vorlage: 512/056/2011
Ergebnis/Beschluss:
- Für die
Errichtung einer Kinderkrippengruppe durch die Lebenshilfe Erlangen e.V.
werden 10 Krippenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.
- Der
Baumaßnahme wird hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung gemäß Art. 27
Abs. 4 Nr. 4 BayKiBiG zugestimmt.
- Die
Lebenshilfe Erlangen e.V. erhält für die Baumaßnahme einen Zuschuss zu den
Bau- und Ausstattungskosten nach dem Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013.
- Es erfolgt
eine jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG ab Inbetriebnahme
im Jahr 2012.