Protokollvermerk:

Herr Falch, Referent im DBfK Südost Bayern-Mitteldeutschland e.V. (Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe) erklärt die Aufgaben einer Kammer und bringt Argumente für die Einrichtung einer Pflegekammer vor.

(Siehe beigefügte Powerpoint-Präsentation).

 

Frau Efstratiou, Vertreterin der Gewerkschaft verdi und stellv. Vorsitzende des Seniorenrates der Stadt Fürth bringt Argumente gegen eine Kammer vor.

(Siehe beigefügte Powerpoint-Präsentation).

 

Diskussion:

 

Zusammensetzung Kammer

 

Pflegepersonal

 

Beitragsordnung gibt sich Kammer selbst (ca. 5,-- bis 10,--€/Monat).

 

Nur Fachpersonal, keine Pflegehelfer (gesonderte Regelung)

 

Qualitätssicherung: MDK vom Gesetzgeber bestellt, Kassen eigenständig, Heimaufsicht ist kommunales Organ.

 

Streikrecht ist gewährleistet

 

Disziplinierung Gesetzgeber zuständig

 

Ansehen der Pflegeberufe muss verbessert werden

 

Pflegekräfte aus dem Ostblock (wer in Bayern als Fachkraft arbeitet, muss sich bei der Kammer anmelden)

 

Fort- und Weiterbildung (ist in allen Bundesländern geregelt, nur in Bayern nicht)

 

12-Jährige Schullaufbahn wird Voraussetzung auf Europaebene

 

Mangel an Pflegekräften, da diese als Delegierte in der Kammer mitwirken müssen

 

Rahmenbedingungen in der Pflege sind Aufgabe der Bundespolitik.

 

Fazit Frau Efstratiou: (Die Pflegekammer ist derzeit im Landtag kein Diskussionsthema).

Arbeitgeber und Gesetzgeber sind gefordert, unter Einbeziehung der Gewerkschaften, die Situation zu verbessern. Eine Pflegekammer wäre nur ein zusätzliches Gremium. Es würde durch die Zwangsbeiträge nur ein bürokratischer Apparat finanziert, der hauptamtlichen Kammerfunktionären ein Betätigungsfeld eröffnet, wo sonst staatliche Stellen tätig werden müssen.

Fazit Herr Falch:

Die Entwicklung sollte aufmerksam weiter verfolgt werden. Einladung zur Demo am 30.11.2011 in München. Innerhalb der Pflege ist eine Meinungsbildung vorhanden. Argumente des Pflegepersonals müssen gehört werden.

 

Nach den Informationen durch die Referenten wird festgelegt, dass zu diesem Zeitpunkt keine Empfehlung des Seniorenbeirates formuliert wird.