Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Im BWA vom 28.09.2010 wurde beschlossen, dass der ausgebaute Feld- und Waldweg zwischen der Kriegenbrunner Straße und der Einmündung in den Feld- und Waldweg Zug-Nr.399 (siehe Plan, Anlage 1) als solcher öffentlich zu widmen ist. Voraussetzung für die Widmung ist, dass sich das Wegegrundstück in städtischem Besitz befindet. Somit wurde das Liegenschaftsamt der Stadt Erlangen mit dem Erwerb des Grundstückes vom Wasser- und Bodenverband Kriegenbrunn beauftragt. Der Grunderwerb konnte nicht erfolgen, da keine Einigung mit dem Wasser- und Bodenverband erzielt werden konnte. Dies liegt u.a. daran, dass die nebenliegende Bahnlinie aufgelassen wird und die zukünftige Nutzung dieser Trasse noch nicht feststeht.