Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

 

  1. Für den Neubau einer betrieblichen Kinderkrippe durch das Universitätsklinikum Erlangen an der Palmsanlage 2 werden 42 Krippenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.

  2. Der Baumaßnahme wird hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung gemäß Art. 27 Abs. 4 Nr. 4 BayKiBiG zugestimmt.

  3. Das Universitätsklinikum Erlangen erhält für die Baumaßnahme einen Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskosten nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013.