Sitzung: 27.09.2011 Bauausschuss / Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: 63/166/2011
Ergebnis/Beschluss:
Die Baugenehmigung und die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan nach § 31 Abs.2 BauGB werden unter den in der Begründung genannten Voraussetzungen in Aussicht gestellt.