Protokollvermerk:

 

Der Stadtrat hat heute in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen, dass der Stadtratsbeschluss betr. BSC Erlangen vom 30.07.2009 aufgehoben wird.

Das bedeutet:

Die Bemühungen des Stadtrats und der Stadtverwaltung, dem Sportverein BSC jede nur denkbare Unterstützung bei der Bewältigung seiner Probleme zu geben, hatten keinen nachhaltigen Erfolg.

2009 war vorgesehen, dass das Erbbaurecht des Vereins auf dem städtischen Sportgelände von der Stadt gegen Bezahlung einer entsprechenden Entschädigung im 6-stelligen Bereich aufgehoben wird. Sportanlagen und Vereinsheim wären anschließend Eigentum der Stadt Erlangen gewesen. Mit Hilfe der ausbezahlten Entschädigung hätte der Verein einen Teil seiner Probleme lösen können.

Anschließend sollte das Gelände mit Fußballplatz, Tennisplätzen und Vereinsheim mit Gastronomie und Pächterwohnung an den Verein vermietet bzw. verpachtet werden.

Eine Vermietung bzw. Verpachtung des gesamten Sportgeländes an den Sportverein BSC zu den in Erlangen für Sportvereine üblichen Bedingungen mit ganz erheblicher Aufstockung der Sportfördermittel durch das Erlanger Sportamt ist jedoch leider nicht mehr möglich. Der Verein hat so große Probleme, dass es nicht mehr zu einem vom Stadtrat im Rahmen der gesamtstädtischen Haushaltlage  noch vertretbaren Vertragsabschluss kommen kann.

Der Beschluss des Stadtrats vom 30.07.2009 kann nicht mehr vollzogen werden und wurde deshalb heute in nichtöffentlicher Sitzung aufgehoben.

 

Es soll nun in anderer Form nach Mitteln und Wegen gesucht werden im Erlanger Westen den sportbegeisterten Erlangerinnen und Erlangern, insbesondere auch der Sportjugend,  ein attraktives Angebot auf dem vorhandenen Sportgelände zu unterbreiten. Das Sportamt wird hierzu Gespräche führen mit allen Beteiligten, auch aus und mit dem BSC, um zu guten Ergebnissen zu kommen. Das Erbbaurecht kann über das bestehende „Heimfallrecht“ zu den vereinbarten Bedingungen erworben werden und einer Nutzung des Geländes als Sportgelände für die nächsten Jahrzehnte steht nichts entgegen.