Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Mit der Aufnahme folgender Befreiungstatbestände in die Gebührensatzung besteht Einverständnis:

·                    1. Nicht-kommerzielle Institutionen bekommen einen kostenlosen Leseausweis. Die Leihfrist beträgt in der Erstausleihe 8 Wochen.

·                    2. Die städtischen Lesepaten bekommen einen kostenlosen Leseausweis.

·                    3. Die Kinder und Jugendlichen, die sich in der Fahrbibliothek über ihre Schule anmelden, werden von Versäumnisgebühren befreit, solange sie Schüler der jeweiligen Schule sind.

·                    4. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtbibliothek erhalten Dienst-Leseausweise.

·                     

·                    Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebührensatzung entsprechend anzupassen.