Sitzung: 13.07.2011 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: 42/020/2011
Ergebnis/Beschluss:
Mit der Aufnahme folgender Befreiungstatbestände in die Gebührensatzung besteht Einverständnis:
· 1. Nicht-kommerzielle Institutionen bekommen einen kostenlosen Leseausweis. Die Leihfrist beträgt in der Erstausleihe 8 Wochen.
· 2. Die städtischen Lesepaten bekommen einen kostenlosen Leseausweis.
· 3. Die Kinder und Jugendlichen, die sich in der Fahrbibliothek über ihre Schule anmelden, werden von Versäumnisgebühren befreit, solange sie Schüler der jeweiligen Schule sind.
· 4. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtbibliothek erhalten Dienst-Leseausweise.
·
· Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebührensatzung entsprechend anzupassen.