Sitzung: 12.07.2011 Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77
Beschluss: verwiesen
Vorlage: 30-R/041/2011
Protokollvermerk:
Frau Stadträtin Pfister beantragt im beigefügten Plan bzw. im Text zum Ratsbegehren noch folgende Ergänzungen einzufügen:
- Der Hutgraben soll nicht nur auf der rechten Seite, sondern auch auf der linken Seite beschriftet werden.
- Unter/Neben der Beschreibung „G6“ soll noch „geplant“ eingefügt werden.
- Die Ausgleichsflächen sollen auf den Plan kenntlich gemacht werden.
- Der letzte Satz des zweiten Abschnitts des
Einleitungstextes („Das geplante
Gewerbegebiet G6 ……. des
Ortsteils fort“) soll auf der Pro-Seite bei „Einbindung
in den Ortsteil“ eingefügt werden.
Der Klammersatz der Einleitung („siehe zur
Lage und Größe auch den
beiliegenden Lageplan“) müsste als
eigenständiger
Satz in der Einleitung
stehenbleiben.
Herr Stadtrat Volleth beantragt dass beim Punkt „Nutzung Offenhalten“ gegendargestellt wird, dass eben durch die Realisierung des G6 Möglichkeiten für Gemeinschaftseinrichtungen in diesem Bereich gegeben sein werden.
Herr Stadtrat Bußmann bittet um getrennte Abstimmung der 3 Antragspunkte sowie als Plan einen normalen Stadtplan zu verwenden. Sollte es bei diesem Plan bleiben, möge die „StUB-Trasse“ herausgenommen werden.
Frau Stadträtin Bittner beantragt auf den Plan das „G6“ als „Gewerbegebiet G6“ zu bezeichnen und aus dem Stimmzettel die Worte „und die eingeleiteten Bauleitverfahren“ herauszunehmen.
Herr Stadtrat Höppel bittet bis zur Stadtratssitzung um eine entsprechende Unterlage aus der Verwaltung, aus der der Nachweis die Flächen für die sozialen Einrichtungen verbindlich erfolgt.
Über die vorgenannten Anträge von Stadträtin Pfister und Stadtrat Volleth wurde abgestimmt.
Beschluss des Umwelt-, Verkehrs- und Planungs-
Ausschusses der Stadt Erlangen
vom 12. Juli 2011
mit 13 gegen
0 Stimmen
Die Anträge wurden angenommen.
Über den Antrag von Frau Stadträtin Bittner wurde abgestimmt.
Beschluss des Umwelt-, Verkehrs- und Planungs-
Ausschusses der Stadt Erlangen
vom 12. Juli 2011
mit 3 gegen
10 Stimmen
Der Antrag wurde abgelehnt.