Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

 

In Verlängerung der ER 5 Richtung Osten soll im Rahmen des Bahnausbaus keine Brücke mit städtischer Kostenbeteiligung gebaut werden. Dies bedeutet, dass die DB eine schmalere Brücke nur zur Aufrechterhaltung der Verbindungsfunktion der Kleingründlacher Straße allein errichten muss. Der DB gegenüber wird der Wunsch geäußert, dass gemäß einer von ihr erstellten Alternativplanung diese schmalere Brücke weiter südlich gebaut werden soll. So kann später in Verlängerung der ER 5 die Ortsumgehung Eltersdorf inklusive breiter Brücke am vorgesehenen Standort vom Freistaat als Staatsstraße ohne städtische Kostenbeteiligung errichtet werden. (Entspricht der in der Begründung beschriebenen Möglichkeit 3.)