Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

 

 

1.    Zum Schutz der Siedlungsgebiete Häusling, Büchenbach und Steudach bei Starkregenereignissen sind die im vorliegenden Untersuchungsbericht für die Gewässer Bimbach und Rittersbach vorgeschlagenen Hochwasserschutzmaßnahmen planerisch weiter zu entwickeln und sukzessive baulich umzusetzen.

2.    Die bereits begonnene Umsetzung ist 2011/2012 abzuschließen.

3.    Hochwasserschutzmaßnahmen und Gewässerentwicklungsplanung sind aufeinander abzustimmen.

4.    Gewässerpflege und –unterhalt umfasst nur das Gewässerbett. Die Pflege von angrenzenden Flächen obliegt den Eigentümern.

5.    Die ermittelten Überschwemmungsgebiete sind vorläufig zu sichern und im Verlauf des Verfahrens amtlich fest zu setzen.