Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Die Stintzingstraße gilt in Abweichung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 274 unter Verzicht auf den westlichen Gehweg entlang des Bauhofgeländes als endgültig hergestellt.