Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Für den Teilbereich Nördlich der Häuslinger Straße – ist zwischen der Häuslinger Straße, dem zukünftigen Adenauerring, dem zukünftigen zweiten Bauabschnitt des Nahversorgungszentrums Büchenbach (BP 409 II. BA) und dem Wohnbaugebiet 410 – Häuslinger Wegäcker Ost – der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2003 (FNP 2003) nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu ändern und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.