Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 23

Ergebnis/Beschluss:

1.      Die Regeln für die Budgetierung gelten ab dem Haushaltsjahr 2011 in der redaktionell geänderten und an die Doppik angepassten beigefügten Fassung weiter (vollständige Neufassung siehe Anlage 1).
Für Nr. 1.1.1 Abs. 2 der Regeln für die Budgetierung „Bildung von Amtsbudgets“ gilt folgende Fassung:

 

 

2.      Variante 1:
Es gilt die in der Anlage 1 beigefügte Fassung der Budgetierungsregeln (siehe Nr. 1.1.1 Abs. 2 der Anlage 1). Für die drei städtischen Schulen (Marie-Therese-Gymnasium – 40M, Wirtschaftsschule im Röthelheimpark – 40W, Fachschule für Techniker – 40T) werden im Personalkostenbudget des Schulverwaltungsamtes eigene Personalkostenunterbudgets eingerichtet. Die Sachkosten verbleiben weiterhin im Budget des Schulverwaltungsamtes. Für die Personalkostenunterbudgets der drei städtischen Schulen gelten die Budgetierungsregeln entsprechend d.h. insbesondere die Übertragungsregelung für das Budgetergebnis.

 

 


Protokollvermerk:

Es wird die Variante 1 zur Abstimmung gestellt.