Sitzung: 24.02.2011 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 23
Vorlage: 112/028/2011
Ergebnis/Beschluss:
1.
Die Regeln für die Budgetierung gelten ab dem Haushaltsjahr 2011 in der redaktionell
geänderten und an die Doppik angepassten beigefügten Fassung weiter
(vollständige Neufassung siehe Anlage 1).
Für Nr. 1.1.1 Abs. 2 der Regeln für die Budgetierung „Bildung von Amtsbudgets“
gilt folgende Fassung:
2.
Variante 1:
Es gilt die in der Anlage 1 beigefügte Fassung der Budgetierungsregeln (siehe
Nr. 1.1.1 Abs. 2 der Anlage 1). Für die drei städtischen Schulen
(Marie-Therese-Gymnasium – 40M, Wirtschaftsschule im Röthelheimpark – 40W,
Fachschule für Techniker – 40T) werden im Personalkostenbudget des
Schulverwaltungsamtes eigene Personalkostenunterbudgets eingerichtet. Die
Sachkosten verbleiben weiterhin im Budget des Schulverwaltungsamtes. Für die
Personalkostenunterbudgets der drei städtischen Schulen gelten die
Budgetierungsregeln entsprechend d.h. insbesondere die Übertragungsregelung für
das Budgetergebnis.
Protokollvermerk:
Es wird die Variante 1 zur Abstimmung gestellt.