Beschluss: angenommen mit Änderungen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 7

Ergebnis/Beschluss:

Dem Vorhaben und den erforderlichen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt. Die Fassade zur Nürnberger Straße ist entsprechend des Ergebnisses des Fassadenwettbewerbs und wie in den Antragsunterlagen dargelegt umzusetzen.
Die Vorhabenträgerin wird aufgefordert, bei der weiteren Planung und Detaillierung der Fassade wie bei der Ausbildung der Details und der Wahl der Materialien, eine hohe Gestaltqualität der Architektur zu gewährleisten.
Der Baukunstbeirat soll bei der weiteren Planung hinzugezogen werden. Es wird angeregt, eine Erinnerung an das Neustädter Schießhaus mit einzuplanen.

 

 


Protokollvermerk:

Der Antrag der Verwaltung wird auf Vorschlag von Herrn berufsm. StR Bruse wie folgt ergänzt:

„Die Vorhabenträgerin wird aufgefordert, bei der weiteren Planung und Detaillierung der Fassade wie bei der Ausbildung der Details und der Wahl der Materialien, eine hohe Gestaltqualität der Architektur zu gewährleisten. Der Baukunstbeirat soll bei der weiteren Planung hinzugezogen werden.“

Auf Anregung von Frau StRin Tempel-Meinetsberger und Herrn StR Wangerin wird noch folgender Satz angefügt:

„Es wird angeregt, eine Erinnerung an das Neustädter Schießhaus mit einzuplanen.“