Sitzung: 10.02.2011 Stadtrat
Beschluss: angenommen mit Änderungen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 7
Vorlage: 63/132/2011
Ergebnis/Beschluss:
Dem Vorhaben und den erforderlichen Befreiungen nach § 31
Abs. 2 BauGB wird zugestimmt. Die Fassade zur Nürnberger Straße ist
entsprechend des Ergebnisses des Fassadenwettbewerbs und wie in den
Antragsunterlagen dargelegt umzusetzen.
Die Vorhabenträgerin wird aufgefordert, bei der weiteren Planung und Detaillierung
der Fassade wie bei der Ausbildung der Details und der Wahl der Materialien,
eine hohe Gestaltqualität der Architektur zu gewährleisten.
Der Baukunstbeirat soll bei der weiteren Planung hinzugezogen werden. Es wird
angeregt, eine Erinnerung an das Neustädter Schießhaus mit einzuplanen.
Protokollvermerk:
Der Antrag der Verwaltung wird auf Vorschlag von Herrn berufsm. StR Bruse wie folgt ergänzt:
„Die Vorhabenträgerin wird aufgefordert, bei der weiteren Planung und Detaillierung der Fassade wie bei der Ausbildung der Details und der Wahl der Materialien, eine hohe Gestaltqualität der Architektur zu gewährleisten. Der Baukunstbeirat soll bei der weiteren Planung hinzugezogen werden.“
Auf Anregung von Frau StRin Tempel-Meinetsberger und Herrn StR Wangerin wird noch folgender Satz angefügt:
„Es wird angeregt, eine Erinnerung an das Neustädter Schießhaus mit einzuplanen.“