Ergebnis/Beschluss:

Stellungnahme der Stadt Erlangen:

Die Stadt Erlangen erhebt folgende Einwendungen gegen das Neubaugebiet „Spardorf West“:

Verkehrserschließung

Die als Option angedachte Erschließungsstraße mit Anschluss an die St 2242 (Erlanger Straße/Sieglitzhofer Straße) bzw. Spardorfer Straße westlich dem Spardorfer Sportgelände in Höhe der Erlanger BMX-Bahn wird seitens der Stadt Erlangen abgelehnt, da hierdurch eine attraktive Umfahrungsmöglichkeit bzw. Schleichwegachse entstehen würde.

Immissionsschutz

Die BMX-Bahn des RC 1950 Erlangen unterliegt der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung). Die geplante Wohnbebauung verringert den Abstand zwischen der Sportanlage und den nächstliegenden Immissionsorten. Es ist sicherzustellen, dass die Nutzung der Sportanlage durch die heranrückende Wohnbebauung nicht eingeschränkt wird.
Auf die Stellungnahme des Umweltamtes der Stadt Erlangen (vgl. Anlage 4, Vermerk III/31/MUA vom 11. 01. 2011) wird verwiesen. Diese ist Teil der Erlanger Stellungnahme zu dem o.g. Vorhaben.

Fuß- und Radwegeverbindung

Darüber hinaus fordert die Stadt Erlangen, dass zumindest die Fuß- und Radwegeverbindung zwischen dem neuen Baugebiet „Spardorf West“ und der Stadt Erlangen in den Streckenabschnitt der Grundstücke Flst.Nrn. 2769 und 2769/2 – Gemkg. Erlangen – gem. dem Spardorfer Flächennutzungsplan auf das Spardorfer Gemeindegebiet zu verlegen ist.“