Sitzung: 08.02.2011 Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: 611/066/2011
Ergebnis/Beschluss:
Stellungnahme der Stadt Erlangen:
Die Stadt Erlangen erhebt folgende Einwendungen gegen das Neubaugebiet „Spardorf West“:
Verkehrserschließung
Die als Option angedachte Erschließungsstraße mit Anschluss an die St
2242 (Erlanger Straße/Sieglitzhofer Straße) bzw. Spardorfer Straße westlich dem
Spardorfer Sportgelände in Höhe der Erlanger BMX-Bahn wird seitens der Stadt
Erlangen abgelehnt, da hierdurch eine attraktive Umfahrungsmöglichkeit bzw.
Schleichwegachse entstehen würde.
Immissionsschutz
Die BMX-Bahn des RC 1950
Erlangen unterliegt der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung). Die
geplante Wohnbebauung verringert den Abstand zwischen der Sportanlage und den
nächstliegenden Immissionsorten. Es ist sicherzustellen, dass die Nutzung der
Sportanlage durch die heranrückende Wohnbebauung nicht eingeschränkt wird.
Auf die Stellungnahme des Umweltamtes der Stadt Erlangen (vgl. Anlage 4,
Vermerk III/31/MUA vom 11. 01. 2011) wird
verwiesen. Diese ist Teil der Erlanger Stellungnahme zu dem o.g. Vorhaben.
Fuß- und
Radwegeverbindung
Darüber hinaus fordert die Stadt Erlangen, dass zumindest die Fuß- und
Radwegeverbindung zwischen dem neuen Baugebiet „Spardorf West“ und der Stadt
Erlangen in den Streckenabschnitt der Grundstücke Flst.Nrn. 2769 und 2769/2 –
Gemkg. Erlangen – gem. dem Spardorfer Flächennutzungsplan auf das Spardorfer
Gemeindegebiet zu verlegen ist.“