Ergebnis/Beschluss:

Kein Beschluss veranlasst.

 


Protokollvermerk:

Herr Baum vom Amt für Umweltschutz und Energiefragen berichtet zur Anfrage von Beiratsmitglied Ebersberger folgendes:

Für die Gewässer III. Ordnung im Gebiet der Stadt Erlangen wurden im Jahr 2005 Gewässerentwicklungspläne (GEP) erstellt. Die Umsetzung der in den GEP aufgezeigten Maßnahmen wurde im Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Stadtrates (UVPA) am 13.12.2005 beschlossen. Diese Pläne stellen Fachpläne dar, deren Ziel es ist, die ökologische Funktion der Gewässer zu verbessern oder wieder herzustellen. Aus diesem Grund sollen z.B. ausgebaute Gewässer möglichst wieder in einen naturnahen Zustand zurückversetzt oder durch gezielte Eingriffe die Eigenentwicklung der Gewässer gefördert werden. Bei der Umsetzung der in den GEP genannten Maßnahmen ergeben sich neben einer ökologischen Verbesserung auch Verbesserungen hinsichtlich des Hochwasserschutzes.

Ausgelöst durch die Auswirkungen des extremen Niederschlagsereignisses vom 21./22.07.2007 in Baiersdorf und in Teilbereichen von Erlangen haben Tiefbauamt und Amt für Umweltschutz und Energiefragen für alle Gewässer III. Ordnung das Gefährdungspotenzial geprüft und eine Prioritätenlisten für die Durchführung von wasserwirtschaftlichen Untersuchungen und hydraulischen Berechnungen erstellt. Die Zustimmung des UVPA zur weiteren Vorgehensweise erfolgte am 25.09.2007.

Der Hutgraben / Eltersdorfer Bach zählte dabei zu den besonders gefährdeten Gewässern III. Ordnung im Stadtgebiet Erlangen und rangierte in der Prioritätenliste auf Rang 2.

Im Rahmen wasserwirtschaftlicher Untersuchungen wurden von Mai 2008 bis Mai 2009 durch das Büro STADT-LAND-FLUSS INGENIEURDIENSTE GmbH für das Gewässersystem Hutgraben / Eltersdorfer Bach detaillierte Niederschlags- und Abflussbetrachtungen und hydraulische Berechnungen durchgeführt. Das Ergebnis wurde in der Sitzung des UVPA am 19.05.2009 vorgestellt und beschlossen und im weiteren Verlauf im Ortsbeirat Eltersdorf am 14.07.2009 und im Ortsbeirat Tennenlohe am 29.07.2009 vorgestellt.

Ergebnis-Zusammenfassung der Untersuchungen:

·         Im Zuge der Bearbeitung des Niederschlags-Abfluss-Modells zur Ermittlung der maßgeblichen Bemessungshochwässer wurde gemeinsam zwischen dem Büro STADT-LAND-FLUSS und dem WWA Nürnberg für das Bemessungshochwasser HQ100 ein Spitzenabfluss von 4 m³/s ermittelt und festgelegt.

·         Die hierauf basierende hydraulische Abflussberechung ergibt für den Siedlungsbereich Tennenlohe keine Hochwassergefahr. Im Siedlungsbereich Eltersdorf sind minimale Ausuferungen zu verzeichnen; Gebäude sind aber nicht bedroht.

·         In einem weiteren Rechengang wurde eine Hochwasserwelle mit einem 25 %-igen Zuschlag auf das Bemessungshochwasser zugrunde gelegt. Damit ergibt sich ein Spitzenabfluss von 5 m³/s, was statistisch einer Jährigkeit des Bemessungshochwassers zwischen 200 und 300 Jahren entspricht.

·         Auch beim erhöhten Spitzenabfluss kommt es im Siedlungsbereich Tennenlohe zu keiner Hochwassergefährdung. Im Siedlungsbereich Eltersdorf führt der erhöhte Spitzenabfluss hingegen zu weiteren Ausuferungen und zu einer Ausweitung der Überschwemmungsflächen.

·         Die den Talraum querenden Verkehrswege (B4-neu, A3, DB, A73) haben einen gewissen Hochwasserschutzeffekt, so dass von der Gefährdungssituation her keine baulichen Rückhaltemaßnahmen erforderlich sind.

·         Im Ortsbereich Eltersdorf sind Abschnitte des Baches wasserbaulich und ökologisch in einem schlechten Zustand. Formuliertes Ziel ist hier, ein ordentlicher technischer Aus-/Umbau des Gewässerbettes bzw. ein ökologischer Umbau.

Damit die Funktionsfähigkeit des Gewässers zur Aufnahme und zum schadlosen Ableiten von Hochwässern jederzeit gewährleistet bleibt, sind eine kontinuierliche Überwachung und ein sicherer Gewässerunterhalt sicher zu stellen. Gewässerpflege und –unterhalt umfassen aber auch dann nur die Entfernung von Unrat und Abflusshindernissen und die notwendige Beseitigung von Anlandungen im Gewässer. Die Pflege von angrenzenden Flächen obliegt dem jeweiligen Eigentümer.

Starkregenereignisse und Schneeschmelze

Sowohl in der Nacht vom 11.05. auf den 12.05.2010 als auch am 07.01.2011 ist der Hutgraben / Eltersdorfer Bach in sehr begrenztem - und so auch im Gutachten des Büros STADT-LAND-FLUSS INGENIEURDIENSTE GmbH dargestellten und beschriebenen – Umfang über seine Ufer getreten.

Eine Überprüfung und Auswertung der vielen Feuerwehreinsätze am 11./12.05.2010 ergab nur in einem Fall einen kausalen Zusammenhang mit dem Hutgraben / Eltersdorfer Bach. In allen anderen Fällen war über freies Gelände bzw. unbefestigte Straßen und Wege abfließendes Niederschlagswasser ursächlich für die Schäden.